12.07.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
OLG Hamm: Volle Maklerprovision auch bei späterer Umnutzung!
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat zugunsten einer Maklerin entschieden: Sie vermittelte eine Immobilie, die mit zwei Wohneinheiten als Zweifamilienhaus galt. Die Käufer verweigerten die Zahlung der vereinbarten Maklerprovision.
Sie argumentierten, dass das Haus vom Verkäufer umgebaut und als Einfamilienhaus genutzt wurde. Daher müsste die Maklerprovision aufgrund der gesetzlichen Regelung für Einfamilienhäuser zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden.
Das OLG Hamm stellte jedoch klar, dass die Beschaffenheit der Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs entscheidend ist und die spätere Nutzungsabsicht des Käufers für die Beurteilung der Provisionspflicht unerheblich sei. Die Argumentation der Käufer wurde folglich zurückgewiesen und die Klägerin bekam Recht. Somit müssen die Käufer die vereinbarte Maklerprovision in Höhe von 7,14 Prozent des Kaufpreises zahlen.
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Gebäudetyp E: Buschmanns Plan für günstigeres und schnelleres Bauen
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat der Bundesregierung einen Entwurf für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus vorgelegt, das sogenannte Gebäudetyp-E-Gesetz.
Dieses soll es ermöglichen, auf bestimmte Komfort-Standards beim Neubau, zum Beispiel die Raumhöhe oder die Art der Fenster, zu verzichten. Damit könnte der Wohnungsbau in Ballungszentren beschleunigt und Kosten gesenkt werden. Sicherheitsaspekte wie Brandschutz oder Statik bleiben weiterhin gewährleistet.
Ziel ist es, den Bauherren zu erlauben, in Absprache von Komfort-Standards abzuweichen, was laut Buschmann bis zu 10 Prozent der Herstellungskosten einsparen könnte.
Der Gesetzesentwurf sieht auch eine Änderung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, um rechtssicher auf gewisse Standards zu verzichten. Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik sollen für Verträge zwischen fachkundigen Unternehmen unter bestimmten Bedingungen möglich sein, ohne als Sachmangel zu gelten.
Hotelimmobilien wieder im Fokus der Investoren: Transaktionsvolumen steigt
Der Investmentmarkt für Hotels erholt sich langsam und zeigt in den ersten 6 Monaten des Jahres 2024 ein Transaktionsvolumen zwischen 432 und 545 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Helena Rickmers von CBRE berichtet über eine deutliche Zunahme der Nachfrage nach Hotelimmobilien. Zu den größten Einzeltransaktionen im zweiten Quartal 2024 gehört der Verkauf des Sir Nikolai Hotels in Hamburg und des Strandhotels Westerland. Beide Hotels sollen nach Renovierungen neu positioniert werden.
Christine Mayer von Cushman & Wakefield erwartet ein Anziehen der Transaktionsaktivität in der zweiten Jahreshälfte. Der sich stabilisierende Markt und niedrigere Preise machen Investitionen in Hotelimmobilien wieder attraktiv. Die Spitzenrendite für Hotelimmobilien liegt stabil zwischen 5,25 Prozent und 5,50 Prozent. CBRE prognostiziert ein Transaktionsvolumen von 1 Milliarde Euro für das Gesamtjahr; BNPPRE mit 1,3 Milliarden Euro.
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